Die Vorlesung hätte eigentlich um 19:15 beginnen sollen. Zu diesem Zeitpunkt waren etwa 10 "reguläre" Zuhörer und 9 Kritiker anwesend.
Die Veranstalterin vom Arbeitskreis Homöopathie hat allerdings vor Beginn der Veranstalung die folgende Schweigepflichtserklärung ausgeteilt und erklärt, dass das Unterschreiben dieser Erklärung verpflichtend für alle Zuhörer der Veranstaltung sei.
Daraufhin hat sich die gesamte kritische Zuhörerschaft entschlossen diese "Vorlesung" nicht zu besuchen.
Es liegt der Verdacht sehr nahe, dass diese Erklärung nicht primär zum (selbstverständlich gerechtfertigten) Schutz der Rechte der Patienten gedacht ist. Statt dessen soll kritische Berichterstattung über die Inhalte des Arbeitskreises verhindert werden.
Die Christian-Albrechst-Universität zu Kiel hat sich ursprünglich wie folgt zu dieser "Vorlesung" geäußert:
Dieses Vorgehen des Arbeitskreises unterbindet direkt kritische Diskussion und Dokumentation von unwissenschaftlichen Veranstaltungen an der Universität.
**Update:** Nach der "Vorlesung" ergab sich noch eine kurze Gelegenheit zur Diskussion mit den anwesenden Mitgliedern des Arbeitskreises. Auf direkte Nachfrage wurde mir bestätigt, dass diese Schweigepflichtserklärung, als Reaktion auf mein vorheriges Protokoll, in Zukunft für alle Termine verpflichtend wäre. Nach dem Hinweis, dass Patientenrechte auch wirksam durch Anonymisierung geschützt werden könnten (zumindest solange die Krankheiten nicht extrem selten sind), wurde mir noch die Mitschrift aufgrund des geistigen Eigentums der Vortragenden explizit untersagt. Auch hier könnten sich Wege finden lassen, das UrhG zu respektieren und trotzdem über die Vorträge zu berichten. Allerdings hat natürlich der Arbeitskreis im Rahmen ihrer Veranstaltungen das Recht die Regeln zu bestimmen. Ob diese Regeln mit dem Bild einer Universität zusammenpassen ist allerdings mehr als fraglich.